Finanzminister Fahrenschon: Bayerische Initiative sichert steuerliche Vergünstigungen für das Ehrenamt!
<font size="3">Bayerisches Rotes Kreuz zeigt sich erleichtert</font>
"Ehrenamtliche Rettungskräfte können aufatmen: Bei den Einnahmen ehrenamtlicher Rettungskräfte wird auch künftig nicht lebensfremd unterschieden zwischen solchen aus Rettungseinsätzen und solchen aus Bereitschaftszeiten.
Alle diese Einnahmen sind in vollem Umfang bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerfrei", kommentierte Finanzminister Georg Fahrenschon am Freitag (5.12.) die entsprechende Entscheidungder Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder.
Fahrenschon ergänzte: "Damit hat Bayern das erreicht, was die gemeinnützigen Verbände gefordert haben: Eine pauschale Steuerbefreiung ohne bürokratische Differenzierung nach Bereitschafts- oder Einsatzzeiten."
"Alleine in Bayern sind 3,8 Millionen Menschen ehrenamtlich engagiert. Wenn engagierte Mitbürger ihre Zeit, Kraft und Kreativität für das Gemeinwohl einsetzen, muss sie der Staat über das Steuerrecht unterstützen! Das ist kein überflüssiger Luxus, sondern eine lohnende Investition", fuhr Fahrenschon fort.
Bereits 2007 konnten mit dem Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auf Initiative der bayerischen Staatsregierung wichtige Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürger erreicht werden. Zur Erläuterung der neuen Regelungen hatten die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder Abgrenzungskriterien
aufgestellt, die Ende Juli von den zuständigen Landesbehörden bekannt
gemacht worden waren und Sorge um mögliche Schlechterstellungen ehrenamtlicher Helfer ausgelöst hatten.
"Uneigennütziges Engagement privater Helfer ist für unsere Gesellschaft ist das unverzichtbar!", so Fahrenschon abschließend.
Letztendlich zeigt sich auch das Bayerische Rote Kreuz in der Stadt Augsburg über diesen Vorstoß erleichtert. Nachdem bereits während des Expertengesprächs über den Katastrophenschutz in der Stadt Augsburg der Vorsitzende des BRK Augsburg-Stadt, Dr. Christian Ruck, MdB, die geplante steuerliche Stellung der ehrenamtlichen Helfer gegenüber Innenminister Hermann angemahnt hat, zeigt sich nun die Situation wesentlich helferfreundlicher.
"Wir können aufatmen, denn unsere zahlreichen ehrenamtlichen Helfer müssen keine Einschränkungen befürchten" betont auch der Kreisgeschäftsführer des BRK in der Stadt Augsburg, Michael Gebler.