Erste Hilfe bei Grillunfällen
<font size="3">Jeder vierte Deutsche hat einen Grill, der bei Beginn der schönen Wetterperiode benutzt wird. Durch falschen Umgang können schwerwiegende Verbrennungen entstehen, die zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können. Jährlich kommt es in Deutschland zu ca. 4.000 bis 5.000 Grillunfällen. Die häufigste Ursache ist die unsachgemäße Verwendung von Brandbeschleunigern, Benzin oder Spiritus, die in die Glut gekippt werden, um schneller zur notwendigen Hitze zu kommen. Durch die resultierende Stichflamme kann nicht nur der unmittelbare Anwender geschädigt werden, sondern auch Personen in seiner Umgebung. Das Bayerische Rote Kreuz in der Stadt Augsburg gibt Tipps, wie Sie sich im Fall der Fälle effektiv helfen könen.</font>
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<font size="3">Wenn es zu einer Verbrennung gekommen ist, dann gilt es richtige Erste Hilfe zu leisten. Vielfach finden sich falsche Erste-Hilfe-Ratschläge, die zu einer Verschlimmerung der Situation führen können. Kleidung, die in Brand geraten ist, wird unmittelbar erstickt, indem man eine Decke - auf keinen Fall aus synthetischer Faser - über die in Brand geratene Kleidung wirft und diese fest auf den Körper drückt. Mit Wasser zu löschen ist nur dann möglich, wenn dazu unmittelbar z.B. ein Eimer Wasser über die Brandstelle geschüttet werden kann. Das Löschen mit einem Wasserschlauch ist nicht zielführend. In den wenigsten Fällen wird ein Feuerlöscher verfügbar sind, der nicht in das Gesicht gespritzt werden darf. Im Anschluss daran werden verbrannte Kleidungsstücke, sofern sie nicht mit der Haut verklebt sind, sofort entfernt, da sich in diesen die Wärme hält und zu weiterer Schädigung führen kann. </font>
<font size="3">Die lang dauernde Kühlung mit Wasser ist heute nicht mehr indiziert, da die Schädigung nach wenigen Sekunden abgeschlossen ist und durch kaltes Wasser das Gegenteil erreicht wird - nämlich eine Unterkühlung des Patienten. Lang andauernde Kühlungen mit Wasser über mehrere Minuten sind nicht indiziert, sondern nur ein kurzfristiges Ablöschen der geschädigten Hautregion. Großflächige Verbrennungen dürfen auf keinen Fall gekühlt werden, da gerade hier eine Unterkühlung zu befürchten ist. Die Anwendung von kaltem Wasser ist lediglich geeignet an kleinen Verbrennungen im Bereich von Armen und Beinen und kann zu einer vorübergehenden Schmerzlinderung beizutragen. </font>
<font size="3">Verboten sind jegliche Hausmittel. Hierzu gehören Salben, Öle oder Mehl. Nach dem Ablöschen muss das verbrannte Areal eingepackt werden unter Verwendungen von sterilen Tüchern, um eine Auskühlung zu verhindern. Hierzu eignen sich aus dem Kfz-Verbandskasten ein (Brandwunden-) Verbandtuch, was zusätzlich mit einer Rettungsdecke geschützt werden kann. Bei großflächigen Verbrennungen ist grundsätzlich immer der Rettungsdienst und Notarzt unter Notruf 112 zu rufen, da es sich um eine lebensgefährliche Situation handelt. Dies gilt im Besonderen, wenn Verbrennungen im Gesicht aufgetreten sind oder wenn heiße Luft eingeatmet wurde. Eine der wesentlichen Folgen eines Grillunfalls sind die erheblichen Schmerzen, die durch die Verbrennung entstehen, die der Rettungsdienst durch eine gezielte medikamentöse Therapie in der Lage ist zu begrenzen. Das Bayerische Rote Kreuz rät deshalb bei einem Grillunfall lieber einmal mehr den Rettungsdienst zu rufen, als auf Hausmittel zu vertrauen.</font>