rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Krankentransport

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.

Die Krankentransporte werden von der integrierten Leitstelle koordiniert. Einen Krankentransport können Sie unter der Rufnummer 112 anfordern.

Krankentransporte im BRK-Kreisverband Augsburg-Stadt

Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehören die Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport.

Die Aufgabe des qualifizierten Krankentransportes ist es, kranke und hilfsbedürftige Personen zu befördern, die keine sofortige Notfallversorgung benötigen und deren Transport planbar ist. Beim qualifizierten Krankentransport wird der Patient von einem Rettungssanitäter betreut, der den Gesundheitszustand des Patienten überwachen und bei einer Verschlechterung die erforderlichen Maßnahmen einleiten kann. Zu den Aufgaben des Krankentransportes gehören Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, Verlegungsfahrten von Klinik zu Klinik oder zur ambulanten Untersuchung. Die angenehmste Fahrt, die man in einem Krankenwagen wohl machen kann, ist sicher die zurück in die eigenen vier Wände.